Wir sind geprüfter „EnergieWertExperte“

Mit der Kompetenz des „EnergieWert-Experten“ sind Sie auf der sicheren Seite!

Grün ist in! Nicht zuletzt aufgrund der neuen Energiepolitik ist das Thema Nachhaltigkeit stetig auf dem Vormarsch und die Nutzung alternativer Energieformen boomt.

Dieser Trend kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern fordert auch eine umfassende Beratung durch einen Immobilienexperten.

Verordnungen und Gesetze, die den Umgang in der Praxis mit dem Einsatz erneuerbarer Energien und der Energieeinsparung formulieren gehören heute in der Immobilienbranche dazu.

Mit der Kompetenz des „EnergieWert-Experten“ sind Sie auf der sicheren Seite!

Abkürzungen wie EnEV, EnEG, EEG, GEG oder EEWärmeG sind für die meisten Fremdbegriffe.

Insbesondere aus den neuen Anforderungen der EnEv 2014 und des GEG ergibt sich viel Unklarheit für den Verbraucher!

Zum 01.11.2020 hat der Gesetzgeber das neue GEG „Gebäude Energie Gesetz“ verabschiedet!

Dieses ist ab 01.05.2021 gültig und betrifft uns ALLE!

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)  
  • Das GEG bestimmt, welche energetischen Mindestanforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude nachweisen müssen. 
  • Dies beinhaltet Mindestanforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und sommerlichen Wärmeschutz.

Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind weitestgehend aus der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen worden.

Wichtiger Hinweis!

Eine Beratung zu dem Thema und den wichtigsten Änderungen sind unumgänglich für Immobilienbesitzer!