Wissensewertes zum Energieausweis

Verbrauchsausweis

Grundsätzlich können Immobilieneigentümer, deren Immobilie über mindestens 5 Wohneinheiten verfügt oder nach dem Jahr 1977 erbaut worden ist, den Verbrauchsausweis beantragen. Wie so oft gibt es jedoch auch hier eine Ausnahme: Verbrauchsausweise können auch für Immobilien die vor 1977 erbaut wurden ausgestellt werden, falls an diesen Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 vorgenommen wurden. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung eines Architekten/Energieberaters/Bauingenieurs einreichen, die die Erfüllung der Wärmeschutzverordnung von 1977 bescheinigt.

Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis

  • Kein Neubau + über 5 Wohneinheiten*
  • Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr nach 1977*
  • Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr vor 1977 + Nachweis der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977*

* Bei allen Varianten, bei dem Sie nur den Verbrauchsausweis benötigen, können Sie alternativ auch den Bedarfsausweis wählen. Dieser bietet Ihnen eine ausführlichere objektive Energieeffizienzanalyse, welche Ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für mögliche Modernisierungsmaßnahmen bietet.

Welche Daten benötigen Sie für den Verbrauchsausweis?

Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis, orientiert sich der Verbrauchsausweis am Energieverbrauch und nicht an den bautechnischen Gegebenheiten einer Immobilie. Für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises werden also Angaben zur verbrauchten Energiemenge für Heizung und Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter der gesamten Immobilie benötigt. Diese Daten benötigen Sie von mindestens drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden. Achtung: Die Verbrauchsdaten dürfen nicht aus den Jahren vor 2002 stammen! Außerdem müssen längere Leerstände bei der Berechnung berücksichtigt werden. Angaben zur Gebäudeart, Anzahl der Geschosse, Baujahr des Gebäudes und der Heizung, Gebäudestand sowie zur Wohnfläche müssen ebenfalls gemacht werden.

Der energetische Ist-Zustand Ihrer Immobilie

Für ältere Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden oder deren Bauantrag vor 1977 gestellt worden ist, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Dieser muss außerdem für Gebäude mit einer geringeren Anzahl an Wohneinheiten (maximal 4 Wohnungen) erstellt werden. In der Regel haben Immobilieneigentümer, deren Immobilien nicht unter diese Kategorie fallen, die freie Wahl, ob sie den Bedarfsausweis oder den Verbrauchsausweis für ihre Immobilie beantragen. Für die Beantragung des Verbrauchsausweises müssen jedoch Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Immobilieneigentümer auf den kostenintensiveren Bedarfsausweis ausweichen. Immobilien, die nicht verkauft oder vermietet werden sollen, benötigen auch keinen Energieausweis. Da der Bedarfsausweis allerdings wichtige Empfehlungen zu Modernisierungs- sowie Sanierungsarbeiten bereitstellt, welche die Energieeffizienz von Immobilien optimieren und gleichzeitig die Kosten senken können, ist ein solcher in jedem Fall zu empfehlen.

Welche Werte benötigen Sie für den Bedarfsausweis?

Für die Beantragung eines Bedarfsausweises benötigen wir mehrere Angaben zu Ihrer Immobilie. Hierzu zählen beispielsweise die Wohnfläche sowie Nutzfläche, die Raumhöhe sowie die Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten. Auch Altersangaben, wie beispielsweise das Baujahr der Immobilie, sowie Angaben zum Heizsystem und der Warmwasseraufbereitung werden für die Erstellung gebraucht. Angaben zur Nähe und Form von angrenzenden Gebäuden werden ebenfalls von Ihnen benötigt. Um Angaben zur Qualität der Isolierung einer Immobilie machen zu können, müssen außerdem Auskünfte über vorhandene Fenster gemacht werden. Weitere Werte, wie zum Beispiel die Dämmungsstärke der Außenwände oder auch die der Decken, des Daches und des Fußbodens, müssen ebenfalls angegeben werden. Basierend auf den oben genannten Daten können dann der Energiebedarf einer Immobilie ermittelt sowie Einsparpotenziale identifiziert werden. Sollten Immobilieneigentümer mit der ermittelten Energieeffizienz der Immobilie nicht zufrieden sein, haben diese die Möglichkeit, durch Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten den Energieverbrauch der Immobilie zu optimieren. Der Bedarfsausweis ist auch für (potentielle) Käufer oder Mieter von Vorteil: Diese haben durch die Ermittlung des Energiebedarfs nun die Möglichkeit, die Höhe der auf sie zukommenden Energiekosten besser kalkulieren zu können.

Was, wenn Sie nicht alle Werte kennen?

Der Bedarfsausweis kann nur beantragt werden, wenn Sie bereits alle benötigten Daten vorliegen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie einen Fachmann heranziehen, welcher alle wichtigen Werte vor Ort ermittelt. Nach Erstellung Ihres Bedarfsausweises ist dieser dann nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) für 10 Jahre gültig.

Modernisierung zur Erhöhung der Energieeffizienz

Eine Empfehlung zur Modernisierung im Energieausweis dient dazu, den energetischen Zustand einer Immobilie zu optimieren, und sollte dann durchgeführt werden, wenn der Energiezustand einer Immobilie Mängel aufweist. Der aktuelle Energiezustand kann anhand des Energieausweises abgelesen werden. Modernisierungen sind also bauliche Verbesserungen, die den Immobilieneigentümern dabei helfen, den Energieaufwand ihrer Immobilie zu reduzieren. Um zu entscheiden, welche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden sollten, ist es sinnvoll, einen bedarfsorientierten Energieausweis zu beantragen. Der Bedarfsausweis basiert nämlich auf einem Gutachten des Gebäudes, welches grundsätzlich von einem professionellen Fachmann durchgeführt wird. Während der Gebäudebegehung bearbeitet der Fachmann eine Vielzahl an Planungsunterlagen und Checklisten und kann somit energetische Schwachstellen der Immobilie identifizieren. Nachdem die energetischen Mängel des Gebäudes ausfindig gemacht wurden, kann demnach eine Modernisierung geplant werden, um den energetischen Zustand der Immobilie zu optimieren.

Welche Modernisierungsarbeiten sind sinnvoll?

Die Ausarbeitung einer sinnvollen Empfehlung zur Modernisierung im Energieausweis ist eine besonders herausfordernde Aufgabe, da hierfür grundsätzlich keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden kann. Jedoch werden für die Erarbeitung sinnvoller Empfehlungen zunächst gesetzliche Anforderungen für Nachrüstverpflichtungen sowie Mindest-U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) herangezogen. Unter einer Modernisierung versteht man grundsätzlich entweder eine bauliche Veränderung, eine Veränderung der Anlagetechnik oder eine Kombination aus beidem. Zu baulichen Veränderungen zählen beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken oder Dächern. Auch der Austausch von einfach verglasten Fenstern oder Türen zählt zu möglichen baulichen Veränderungen. Zu typischen Veränderungen der Anlagetechnik zählt zum Beispiel der Austausch von Heizungsanlagen. Hier kommt meist nur ein Austausch in Betracht, da die Effizienz von älteren Heizkörpern sehr fragwürdig ist. Bei einer Modernisierung gelten generell die gleichen Grundsätze wie bei der Planung von Neubauten. Nach GEG besteht außerdem in einigen Fällen die Pflicht zur Modernisierung eines Gebäudes. Für welche Immobilien diese Pflicht besteht, hängt unter anderem vom Jahres-Primärenergiebedarf sowie von vorhandenen U-Werten ab.

Was ist der Unterschied?

Während der Verbrauchsausweis auf einer Schätzung des Energieverbrauches basiert, wird bei dem Bedarfsausweis der genaue energetische Zustand einer Immobilie berechnet. Für die Ermittlung des Verbrauchsausweises werden Daten zum Energieverbrauch der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden in Betracht gezogen. Hierbei dient die verbrauchte Energiemenge für Heizung und Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter als Grundlage für die Berechnung. Da das Ergebnis im Verbrauchsausweis durch das Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner beeinflusst wird, kann eine energetisch schlechte Immobilie mit geringem Energieverbrauch trotzdem eine gute Bewertung erzielen.

Der Bedarfsausweis wiederum ermöglicht es Immobilieneigentümern ein objektives Bild des energetischen Zustandes ihrer Immobilie zu gewinnen, da die Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten sind. Für die Berechnung wird unter anderem der Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen beachtet. Das umfangreiche Ermittlungsverfahren gibt Immobilieneigentümern Aufschluss darüber, welche Modernisierungsmaßnahmen, wie die Dämmung von Außenwänden oder der Einbau von Energiesparfenstern, zur Erhöhung der Energieeffizienz notwendig sind.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Für Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden oder deren Bauantrag vor 1977 gestellt worden ist und nach 1977 nicht saniert wurden, ist ein Bedarfsausweis Plicht. Außerdem muss ein Bedarfsausweis für Immobilien mit unter 5 Wohneinheiten erstellt werden. Im Falle eines Neubaus ist der Bedarfsausweis ebenfalls ein Muss, da noch keine historischen energetischen Verbrauchsdaten vorliegen.

Wann können Sie den Verbrauchsausweis beantragen?

Ein Verbrauchsausweis kann bei Immobilien beantragt werden, die entweder mindestens 5 Wohneinheiten haben oder deren Baujahr nach 1977 ist. Es kann eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden, wenn Sie eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde oder eines Energieberaters/Architekten einreichen können, die bescheinigt, dass das Haus auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht worden ist.

Der energetische Zustand Ihrer Immobilie

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches Immobilien energetisch bewertet, indem die Energieeffizienz der Immobilie berechnet wird. Da diese Berechnung auf standardisierten Berechnungsmethoden beruht, bietet der Energieausweis für Kauf- und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen und die damit verbundenen Kosten zu kalkulieren. Für Eigenheimbesitzer hat dies den Vorteil, den aktuellen Energiezustand ihrer Immobilie einsehen zu können und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Energieeffizienz zu optimieren und an Heizkosten zu sparen.

Brauche ich einen Energieausweis?

Der Besitz eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 Pflicht. Damit müssen Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben, sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zur Hand haben. Vorsicht: Sollten Eigentümer ihn beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie nicht vorlegen, kann das mit einem Bußgeld von 15.000 Euro bestraft werden. Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen – diese Immobilien sind von der Energieausweis-Pflicht freigestellt. Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Bei uns können Sie Ihren nach GEG rechtsgültigen Energieausweis bequem beantragen. Ihr Energieausweis ist nach Erstellung 10 Jahre gültig. Somit befinden Sie sich auf der rechtlich sicheren Seite bei der Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie.

Typen von Energieausweisen

Es gibt zwei Typen von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis gibt sehr detaillierten Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis basiert auf Verbrauchswerten der aktuellen Mieter während der letzten drei Jahre. Demnach beeinflusst das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner das Ergebnis enorm. Welche Unterschiede es im Detail gibt und wann Sie welchen Energieausweis benötigen, lesen Sie hier: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Wie sieht der Energieausweis aus und wie kann ich ihn lesen?

Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird auf einer Farbskala ausgewiesen. Die Werte gehen von A+ im grünen Bereich bis hin zu H im roten Bereich, wobei A+ der beste Wert ist und eine sehr gute Energieeffizienz der Immobilie zugrunde legt. Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Austausch von Heizungsanlagen oder die Dämmung von Außenwänden, sollten durchgeführt werden, falls energetische Mängel vorliegen, welche durch den roten Bereich der Farbskala gekennzeichnet sind. Beide Ausweise sind für 10 Jahre gültig und können jedoch neu ausgestellt werden, falls Sanierungsarbeiten und Renovierungsmaßnahmen den Energiestatus einer Immobilie verändern. Bei uns können Sie Ihren Energieausweis beantragen und erhalten diesen bequem per E-Mail. Egal ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.