Der Energieausweis

Häufige Fragen

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

• Für den Verkauf einer Immobilie
• Für eine Neuvermietung
• Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
• Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude

Seit wann gilt die Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen?

• Für Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
• Für Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
• Für Nichtwohngebäude: seit dem 1. Juli 2009

Wozu benötigen Sie einen Energieausweis?

Brauche ich einen Energieausweis?

Der Besitz eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 Pflicht. Damit müssen Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben, sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zur Hand haben. Vorsicht: Sollten Eigentümer ihn beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie nicht vorlegen, kann das mit einem Bußgeld von 15.000 Euro bestraft werden.
Bedarfsausweis – der energetische Ist-Zustand Ihrer Immobilie
Für ältere Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden oder deren Bauantrag vor 1977 gestellt worden ist, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Dieser muss außerdem für Gebäude mit einer geringeren Anzahl an Wohneinheiten (maximal 4 Wohnungen) erstellt werden. In der Regel haben Immobilieneigentümer, deren Immobilien nicht unter diese Kategorie fallen, die freie Wahl, ob sie den Bedarfsausweis oder den Verbrauchsausweis für ihre Immobilie beantragen.
Verbrauchsausweis – die Schätzung des Energieverbrauches mehrerer Wohneinheiten
Grundsätzlich können Immobilieneigentümer, deren Immobilie über mindestens 5 Wohneinheiten verfügt oder nach dem Jahr 1977 erbaut worden ist, den Verbrauchsausweis beantragen. Wie so oft gibt es jedoch auch hier eine Ausnahme: Verbrauchsausweise können auch für Immobilien, die vor 1977 erbaut wurden ausgestellt werden, falls an diesen Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 vorgenommen wurden.

Ein simpler Prozess für einen rechtssicheren Ausweis

Erhalten Sie Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten.

Schritt 1

Auswahl des Typs
Auswahl des optimalen Energieausweises

Schritt 2

Gebäudedatenerfassung

Schritt 3

Expertenverifizierung
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Schritt 4

Ihr Energieausweis
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