Kfw – Energieeffizient Sanieren – Kredit

Alle Fördermaßnahmen

  • Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
  • Dämmung des Daches
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizung
  • Einbau einer Photovoltaik-Anlage
  • Einbau einer Solarthermie-Anlage
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Kredit für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit
  • Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen
  • Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum

Als Privatperson können Sie alternativ den Zuschuss (430) wählen.

Wir fördern die ener­getische Sanierung von Wohn­gebäuden, für die der Bauantrag oder die Bau­anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine Voraus­setzung für unsere Förderung ist die Ein­bindung eines Experten für Energie­effizienz.

Wenn Sie keinen KfW-Effizienz­haus-Standard anstreben, fördern wir auch Einzel­maßnahmen wie:

  • Wärme­dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken
  • Erneuerung der Fenster und Außen­türen
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung der Heizungs­anlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage

Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaß­nahmen bestimmte technische Mindest­anforderungen erfüllen. Diese finden Sie in der Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen

Außerdem fördern wir

  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungs­leistungen

Detaillierte Infos der förder­fähigen Maß­nahmen finden Sie hier